|
1. Allgemeines
Lieferungen und
Leistungen erfolgen von der Firma
Krähe Software Solution ausschließlich zu diesen Vertragsbedingungen.
Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an,
und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise in Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma
Krähe Software Solution schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind
freibleibend. Technische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch
unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung festgelegt.
3. Gewährleistungsbestimmungen
Die Firma
Krähe Software Solution tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie
gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu
und sind nicht abtretbar. Reparaturen, die außerhalb der
Gewährleistungsfrist von der Firma
Krähe Software Solution
für den Kunden durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen
Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung treten keine neuen
Gewährfristen in Kraft. Verschleißerscheinungen und die Folgen
unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche
nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.
4. Haftung
Ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver
Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner
Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von
Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Firma
Krähe Software Solution verursacht wurde.
5. Lieferzeit
Die Lieferfrist
beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt
und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus
Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von
mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die
Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen - gleich welcher
Sphäre und gleich wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung
bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen
oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Preise
Die Preise sind
freibleibend.
7. Zahlung
Soweit nicht anders
vereinbart, sind die Rechnungen der Firma
Krähe Software Solution 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne
besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel und
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit
zurückgegeben werden.
8. Eigentumsvorbehalt
a)
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen des gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b)
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer
hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in
Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers
stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe an den Verkäufer
ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung /Verbindung
zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der
Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
d)
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der
Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann
verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung
mitteilt.
e)
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer
stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im
Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen,
an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet,
steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenstände
verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu.
f)
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden Forderungen
um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers
insoweit zur Freigabe verpflichtet.
g)
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger
(Software-Nutzungslizenz) mit dem darin verkörperten Programm. Die
Software sowie etwaige
Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind
urheberrechtlich
geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem
Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die
beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d. h. mit
nur einer einigen Zentraleinheit [ CPU ]) zu benutzen, eingeräumt. Die
Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
h)
Shareware (alle im Internet erhältlichen Softwarelösungen) können
beliebig lange getestet werden. Die Demo-Versionen besitzen den vollen
Funktionsumfang. Einzige Einschränkung sind die Ausdrucke auf einem
Drucker oder eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Datensätzen.
Angezeigte Bildschirmausdrucke entsprechen den späteren Ausdrucken auf
einem Drucker. Nach dem Kauf und der Übermittlung der Lizenznummer ist
eine Rückgabe technisch nicht realisierbar und damit ausgeschlossen.
9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Firma
Krähe Software Solution macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle
Schäden aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem
Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch
Sie entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine
Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten
oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe bedroht ist. Nicht betroffen ist davon die Weitergabe der
Demoversion.
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf
aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten
mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert
werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich
behandelt.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist
Jüterbog. Gerichtsstand ist Potsdam. Sollten unterschiedliche
Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird
hiermit Potsdam als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
12.
Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser
Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre
Gültigkeit.
|